Allgemeine Vertragsbedingungen
der Firma backaldrin International The Kornspitz Company GmbH,
Kornspitzstrasse 1, 4481 Asten („backaldrin“)
Stand: [08052018]
1. Geltungsbereich
1.1. Lieferungen, Leistungen und Angebote von backaldrin („Anwendungsbereich“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und backaldrin bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für Folgegeschäfte. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Anwendungsbereich auch dort gültig, wo Vereinbarungen nichts regeln. Vertragserfüllungshandlungen von backaldrin gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.2. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift insbesondere auf unseren Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. backaldrin behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Sie wird geänderte Fassungen auf ihrer Homepage www.backaldrin.com publizieren. Widerspricht der Kunde innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung oder Übermittlung an den Kunden geänderten Geschäftsbedingungen nicht, gilt sein Schweigen als Zustimmung und die geänderten Geschäftsbedingungen treten in Kraft.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Homepage www.backaldrin.com zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesendet.
2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf, damit ein Vertrag zustande kommt, einer schriftlichen Annahme durch backaldrin. Erfüllt backaldrin Bestellungen, in dem die Ware an den Kunden abgesendet wird, kommt ebenfalls ein Vertrag gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
2.2. Angebote und sonstigen Erklärungen von backaldrin sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden, und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Kunden gelten als nicht beigesetzt. Auch die Anbotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3. Ein Kostenvoranschlag oder eine Kostenschätzung wird von backaldrin nach bestem Wissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
3. Preis
3.1. Vereinbarte Preise gelten für den angebotenen INCOTERM 2020 und beinhalten nicht die Kosten für Montage, Demontage, Aufstellung, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung, sofern nichts anderes schriftlich abgemacht ist.
3.2. Sollten sich Kostenfaktoren von backaldrin für die Lieferungen und Leistungen seit Annahme einer Bestellung (Vertragsabschluss) bis zum Zeitpunkt der Lieferung und/oder Leistung um mehr als 4% erhöhen, ist backaldrin berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
3.3. Als Erfüllungsort für die Entgeltzahlungsverpflichtung des Kunden wird das Konto von von backaldrin International The Kornspitz Company GmbH bei der Oberbank AG, Bankstelle 4020 Linz, Landstrasse 37 vereinbart.
3.4. Leitwährung ist der Euro. Schuldet der Kunde das Entgelt für Lieferungen und Leistungen nicht in Euro und verschlechtert sich das Devisenumtauschverhältnis (Euro zu Fremdwährung) seit Vertragsabschluss (Annahme der Bestellung) bis zum Datum der Fakturierung um mehr als 4 %, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Preisanpassung vorzunehmen.
3.5. Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge können in Rechnung gestellt werden.
4. Zahlung
4.1. Sofern keine besonderen Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis bei Lieferung/Abholung zur Zahlung fällig.
4.2. Werden Lieferungen/Leistungen in Teilen verrechnet, sind die darauf zu entrichtenden Teilzahlungen mit Zustellung der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die in Rechnung gestellten Beträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Es tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlusts wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht backaldrin das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Vertrag in Verwahrung zu nehmen und zurückzubehalten, bis alle offenen Forderungen (samt Nebenkosten) gegen den Kunden abgedeckt ist.
4.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten.
4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit seinen Forderungen gegen Forderungen von backaldrin aufzurechnen oder Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder gemäß § 1052 ABGB zurückzubehalten. Auch allfällige Zurückbehaltungsrechte des Kunden gemäß § 471 ABGB oder §§ 369 ff UGB werden hiermit ausgeschlossen.
4.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem backaldrin über sie frei verfügen kann.
4.6. backaldrin ist berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden Anweisungen des Kunden auf ältere Forderungen (auch auf Zinsen oder Kosten) anzurechnen. Ein allfällig vereinbarter Skontoabzug setzt voraus, dass außer der zu begleichenden Forderung keine Forderungen von backaldrin gegen den Kunden offen und fällig sind.
4.7. Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung zu leisten.
4.8. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart.
4.9. backaldrin kann unbeschadet ihrer sonstigen Rechte die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung des Kunden aufschieben und Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Erfüllung aller seiner Verpflichtungen zurückbehalten. In jedem Fall ist backaldrin berechtigt, vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.
5. Lieferfristen / Termine
5.1. Die von backaldrin angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe. Ansprüche wegen der Überschreitung dieser Termine (Schadenersatzansprüche, Pönale, Rücktritt) sind daher ausgeschlossen.
5.2. Wird mit dem Kunden ein Transport der Vertragsprodukte vereinbart, so trägt der Kunde die Kosten und das Risiko des Transportes.
5.3. Wie auch immer geartete Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach vorausgehender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
5.4. Etwaige für die Lieferungen nötige behördliche Genehmigungen sind durch den Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich eine allenfalls vereinbarte Lieferfrist entsprechend.
5.5. backaldrin ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.
5.6. backaldrin ist auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Erbringung ihrer Lieferungen/Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.
5.7. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung allenfalls vereinbarter Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände. Solche Umstände sind insbesondere Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit.
6. Gefahrtragung, Transport, Lieferort, Annahmeverzug
6.1. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gilt für sämtliche Lieferungen der angebotene INCOTERM 2020, backaldrin´s Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
6.2. Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware an der Verladestelle ex works dem Transportunternehmen oder dem Kunden übergeben ist. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.
6.3. Für den Fall einer Vereinbarung über die Versendung der Ware erfolgt diese in einer durchschnittlichen, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung auf Kosten des Kunden. Wird eine besondere Art der Beförderung vereinbart, erbringen oder organisieren wir die Erbringung dieser Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Aufwendungen. Wenn der Kunde nicht eine besondere Versendungsart bedungen hat, wählen wir die Versendungsart aus. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden.
6.4. Liegt der Ort der Lieferung im Ausland, erfolgt der Transport jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Lieferung gesetzeskonform zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
6.5. Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), ist backaldrin berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer angemessenen, mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, sowie das gesamte Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu beenden und die bestellte Ware anderweitig zu verwerten. Davon unberührt bleiben Schadensersatzansprüche von backaldrin, die aufgrund des Annahmeverzuges bestehen .backaldrin ist weiters berechtigt, anstelle des Vertragsrücktritts auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten der Zustellung in angemessener Höhe verpflichtet. Während des Annahmeverzuges lagert backaldrin die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden.
7. Gewährleistung-, Untersuchungs- und Rügepflicht
7.1. backaldrin ist berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
7.2. backaldrin übernimmt keine Haftung für die Eignung ihrer Ware für einen vom Kunden beabsichtigten Zweck.
7.3. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Kunden bekannt wird. backaldrin leistet Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Ist bei einem Mangel ein Schadensersatzanspruch gemäß Punkt 9. 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen, so sind auch Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche auf anderen Rechtsgrundlagen ausgeschlossen.
7.4. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung innerhalb angemessener Frist, längstens aber binnen vier Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind backaldrin unverzüglich, längstens aber binnen zwei Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauen Warenbezeichnung bzw. Warennummer, des Datums, der Vornahme der Lieferung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekannt zu geben.
7.5. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen zwei Werktagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Angaben schriftlich zu rügen.
7.6. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang der Mängelrüge bei backaldrin abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen.
7.7. Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware nicht sach– und fachgerecht lagert, benützt oder verarbeitet hat. Beanstandete Ware ist backaldrin nach vorheriger Abstimmung zuzusenden.
7.8. Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, backaldrin zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u.ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.
8. Schadenersatz
8.1. Zum Schadenersatz ist backaldrin nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet backaldrin ausschließlich für Personenschäden. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet backaldrin nicht.
8.2. Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht von backaldrin betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.
8.3. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind. Die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Die Geltendmachung von über eine Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
9.2. Wird gelieferte Ware verarbeitet, so erwirbt backaldrin an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert der von backaldrin gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
9.3. Eine Weiterveräußerung gelieferter aber nicht bezahlter Ware ist nur zulässig, wenn dies backaldrin rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung schriftlich zustimmen. Im Fall unserer schriftlichen Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen.
10. Forderungsabtretungen
10.1. Forderungen gegen backaldrin dürfen, wenn backaldrin nicht ausdrücklich und schriftlich zustimmt nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht backaldrin eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung gegen den Kunden zu.
10.2. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Geschäftsmannes zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an backaldrin ab.
11. Höhere Gewalt
11.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen backaldrin (ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche zustehen), die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Lieferanlaufzeit auszusetzen und/oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, sind der Kunde und backaldrin berechtigt (ohne dass dem Vertragspartner daraus Ansprüche zustehen), von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
11.2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen, insbesondere von Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb unseres Einflussvermögens liegen, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks und Rohstoffknappheit.
12. Datenschutz
12.1. Der Vertragspartner erklärt sich einverstanden, dass backaldrin personenbezogene Daten des Vertragspartners zum Zwecke der Vertragsabwicklung verarbeiten darf. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung zum Zwecke der allgemeinen Geschäftsentwicklung, des Marketings und für statistische Zwecke wird ebenfalls vom Vertragspartner gestattet. Eine weitere Verarbeitung erfolgt nur im gesetzlichen Rahmen. Eine genaue Auflistung findet der Vertragspartner auf www.backaldrin.com/Datenschutz zur Informationsauskunft nach Art 13 und 14 DSGVO.
12.2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, personenbezogene Daten von backaldrin nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des DSG zu verarbeiten.
12.3. Sollte backaldrin ein Schaden durch die unsachgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Vertragspartner, seinen Subunternehmern, oder Mitarbeitern entstehen, so haftet der Vertragspartner für alle entstehenden Schäden. Diese Haftung erfasst auch die leichte Fahrlässigkeit.
13. Adressänderung und Urheberrecht
13.1. Der Kunde ist verpflichtet, backaldrin Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
13.2. Insbesondere etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets im Eigentum von backaldrin. Der Kunde erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
14. Datenverwendung zu Marketingzwecken
Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke unserer Produkte insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen.
15. Zustimmung zur E-Mail Werbung, Referenzliste
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von uns Werbung und Informationen per E-Mail über unsere Produkte und Angebote sowie anderen Geschäftspartnern zu erhalten. Daten des Kunden verbleiben hierbei bei uns und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.
16. Bedeutung der Überschriften
Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebenso wenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen.
17. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der Beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
18. Rechtswahl, Gerichtsstand
18.1. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.
18.2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
18.3. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem jeweiligen Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig
19. Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Alle von backaldrin International The Kornspitz Company GmbH erstellten Dokumente entsprechen den zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen der Europäischen Union. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche von backaldrin zur Verfügung gestellten Produktspezifikationen und -informationen wie zB. Angaben zum Zutatenverzeichnis oder Allergeninformationen und (falls anwendbar) deren Übersetzungen eigenverantwortlich auf die Einhaltung der lokal geltenden gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen des jeweiligen Bestimmungslandes zu prüfen und zu verifizieren.
Einkaufsbedingungen
Hier finden Sie die Einkaufsbedingungen der backaldrin International The Kornspitz Company GmbH (Stand Mai 2018) zum Download:
Technische Einkaufsbedingungen
Hier finden Sie die Technischen Einkaufsbedingungen der backaldrin International The Kornspitz Company GmbH
(Stand November 2022) zum Download: