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Allgemeine Geschäftsbedingungen

backaldrin Österreich The Kornspitz Company GmbH
Kornspitzstraße 1, 4481 Asten
Stand: Dezember 2008


1. Geltungsbereich

1.1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.

1.2. Gegenständliche Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Abweichende Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, ausdrücklich nicht jedoch für Folgegeschäfte. Der Kunde erklärt hiermit die Kenntnis des Inhaltes dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift insbesondere auf unseren Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten und sonstigen Geschäftspapieren, dass er mit dem Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf eben diesen Geschäftspapieren, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und jedenfalls die Möglichkeit gehabt hat, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.

1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in unseren Geschäftsräumlichkeiten und/oder auf unserer Homepage www.backaldrin.com zur Verfügung und werden dem Kunden auf Anfrage auch auf elektronischem oder postalischem Wege zugesandt.

2. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten nach Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurücktritt und uns rechtzeitig auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Die Kundmachung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen kann schriftlich oder auf elektronischem Wege erfolgen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Ein Vertragsangebot (Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer – bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware durch uns bewirkt den Vertragsabschluss.

3.2. Unsere Angebote und sonstigen Erklärungen sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – wenn mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt werden. Befristungen von Anboten durch den Kunden gelten als nicht beigesetzt. Auch die Anbotsannahme erfolgt auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Preis

4.1. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich ver­einbart ist, exklusive Umsatzsteuer und ab Werk ausschließlich Verpackung zu verstehen; Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt. Unsere Angebote verstehen sich als freibleibend. Sollten sich für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie bei­spielsweise jene für Fremdarbeiten, Rohstoffe etc. erhöhen, so sind wir berech­tigt, die Preise entsprechend zu erhöhen und wird der am Liefertag gültige Preis verrechnet.

4.2. Leitwährung ist der Euro. Verschlechtert sich das Devisenumtauschverhältnis (Euro zu Fremdwährung) um mehr als 4 %, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Preisanpassung vorzunehmen.

5. Zahlung

5.1. Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kaufpreis bei Lieferung/Abholung zur Zahlung fällig.

5.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für die Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen.

5.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug in der vereinbarten Währung zu leisten.

5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

5.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem wir über sie frei verfügen können.

5.6. Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautenden An­weisungen des Kunden auf ältere unbezahlte Lieferungen anzurechnen. Skontoabzüge setzen voraus, dass sämtliche bereits fälligen Forderungen beglichen sind.

5.7. Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung zu leisten.

5.8. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart.

5.9. Wir können unbeschadet unserer sonstigen Rechte die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen. In jedem Fall sind wir berechtigt, vorpro­zessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu stellen.

6. Lieferfristen / Termine

6.1. Die von uns angegebenen Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich und nur vorbehaltlich uneingeschränkter Transportmöglichkeit gültig. Schadenersatzansprüche wegen etwaiger Lieferfristüberschreitungen sowie Pönalezahlungen (Konventionalstrafen) wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6.2. Die Lieferverpflichtung ist als Holschuld des Kunden zu verstehen. Wird mit dem Kunden ein Versand der Vertragsprodukte vereinbart, so treffen den Kunden die Gefahren der entsprechenden Kosten.

6.3. Wie auch immer geartete Nebenverpflichtungen zur Lieferung bestehen nur nach vorausgehender ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

6.4. Etwaige behördliche Genehmigungen sind durch den Kunden zu erwirken. Erfolgen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist entsprechend.

6.5. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu ver­rechnen. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

6.6. Wir sind auch ohne vorhergehende Zustimmung des Kunden berechtigt, zur Erbringung der im Angebot enthaltenen Leistungen Dritte in unbeschränktem Umfang heranzuziehen.

6.7. Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, die die Einhaltung der verein­barten Lieferfrist behindern, eintreten, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände; dazu zählen insbesondere Verzollungsverzug, Transportschäden, behördliche Eingriffe sowie der Ausfall eines wesent­lichen, schwer ersetzbaren Zulieferanten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorher genannten Beispielen gleichkommen, sowie Rohstoffknappheit.

7. Gefahrtragung, Transport, Lieferort, Annahmeverzug

7.1. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung gilt für sämtliche Lieferungen "Lieferung ab Werk".


7.2. Die Gefahr geht in jedem Fall – auch wenn wir die Übersendung der Waren an den Kunden übernommen haben – auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Gleiches gilt bei bereitgestellter Ware, die nicht abgerufen oder abgeholt wird, oder wenn die Lieferung auf Wunsch des Kunden zurückgestellt wird.

7.3. Für den Fall einer Vereinbarung über die Versendung der Ware erfolgt diese in einer durchschnittlichen, für den Versand üblicherweise geeigneten Verpackung. Wird eine besondere Art der Beförderung vereinbart, werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung der dadurch entstehenden Mehrkosten von uns erbracht bzw. organisiert. Wenn der Kunde nicht eine be­sondere Versendungsart bedungen hat, erfolgt die Auswahl derselben durch uns. Der Kunde erklärt sich schon jetzt ausdrücklich mit dem Versand durch Frächter, Spediteur, Bahn oder Post einverstanden.

7.4. Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, erfolgt die Lieferung/ Leistung jedenfalls auf Kosten des Kunden. Dieser ist weiters auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen, zu versteuern und allenfalls zu versichern. Gleichzeitig hat der Kunde auf eigene Kosten sämtliche, den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen, die für die Ausfuhr der Ware aus Österreich und die Einfuhr der Ware in den ausländischen Staat erforderlich sind, beizubringen, sowie die entsprechenden Erklärungen abzugeben.

7.5. Ist bei Vertragsabschluss kein Liefer-/Leistungsort vereinbart worden, sind wir berechtigt, die Lieferung/Leistung am Sitz oder an einer anderen Nieder­lassung des Kunden vorzunehmen.

7.6. Hat der Kunde die Ware nicht am Lieferort übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach Setzung einer ange­messenen, mindestens zehn Tage umfassenden Nachfrist vom gesamten Vertrag, einschließlich sämtlicher weiteren Verträge zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Wir sind weiters berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen. Der Kunde ist in diesem Fall jedenfalls zur Tragung der Kosten der Zustellung in üblicher Höhe verpflichtet.

8. Gewährleistung-, Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl, entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung) berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen.

8.2. Wir übernehmen keine Haftung für die Eignung unserer Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck.

8.3. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen 6 Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware, bei Rechtsmängeln aber erst mit dem Tag, an dem der Mangel dem Kunden bekannt wird. Wir leisten Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe vorhanden sind. Dies wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, wenn der Sachmangel innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe hervorkommt. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Sachmangels unvereinbar ist.

8.4. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 ff UGB die Ware nach der Ablieferung innerhalb angemessener Frist, längstens aber binnen vier Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen zwei Tagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauen Warenbezeichnung bzw. Warennummer, des Datums, der Vornahme der Lieferung/Leistung und des Datums und der Nummer der Rechnung schriftlich bekannt zu geben.

8.5. Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen zwei Tagen nach ihrer Entdeckung, ebenfalls unter Mitteilung obiger Angaben schriftlich zu rügen.

8.6. Für die Rechtzeitigkeit der schriftlichen Mängelrüge wird auf den Zugang der Mängelrüge in unserem Unternehmen abgestellt. Wird eine Mängelrüge nicht recht­zeitig oder nicht diesen Bestimmungen entsprechend erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und sind sämtliche Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer – ausgeschlossen.

8.7. Sämtliche Ansprüche des Kunden sind überdies dann ausgeschlossen, wenn die Ware vom Kunden nicht sach- und fachgerecht gelagert, benützt oder verarbeitet wird. Beanstandete Ware ist uns nach vorherigerer Abstimmung zuzusenden.

8.8. Soweit dies möglich ist, ist der Kunde – bei sonstigem Anspruchsverlust – verpflichtet, uns zur Feststellung des Vorliegens allfälliger Mängel, genauere Überprüfungen einschließlich Besichtigung und Einsicht in die Unterlagen u.ä. vornehmen zu lassen. Mängel einzelner, aber selbstständiger Teile einer Lieferung/Leistung, berechtigen in keinem Fall zum Rücktritt vom gesamten Vertrag bzw. Wandlung des gesamten Vertrages.

9. Schadenersatz

9.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden.

9.2. Darüber hinaus ist die Ersatzpflicht der Firma backaldrin Österreich GmbH betragsmäßig mit 100 % des Kaufpreises begrenzt. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden entstandenen Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

9.3. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Die in gegenständlichen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder an Stelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

10. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

10.1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren sowie bis zur Abrechnung eines eventuellen Kontokorrentsaldos unser Eigentum.

10.2. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

10.3. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

10.4. Ist der Kunde berechtigt, vor Bezahlung der Ware über diese zu verfügen, hat er sich bis zur vollständigen Bezahlung des ihm zustehenden Leistungs­anspruches (Kaufpreis) das Eigentum vorzu­behalten.

11. Forderungsabtretungen

11.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt uns der Kunde schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderung zahlungshalber ab.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Ware nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes zu versichern und tritt allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer in den Grenzen des § 15 VersG bereits jetzt an uns ab.

11.3. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten und/oder verpfändet werden. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung steht uns eine mit 150 % der Kaufpreisforderung pauschalierte Schadenersatzforderung zu.

12. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung von uns nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt wurde. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

13. Höhere Gewalt

13.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen und entsprechend ihrer Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkung höherer Gewalt um mehr als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, von dem hievon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.

13.2. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen, insbesondere von Naturgewalten, deren Verhütung oder Abwendung außerhalb unseres Einflussvermögens liegen, wie z.B. Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Beschlagnahme, Sabotage, Feuer, Streiks und Rohstoffknappheit.

14. Datenschutz, Adressänderung und Urheberrecht

14.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

14.2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden gesendet werden.

14.3. Insbesondere etwaige Muster oder Abbildungen und dergleichen, verbleiben stets in unserem Eigentum. Der Kunde erhält daran keine, wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

15. Datenverwendung zu Marketingzwecken

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine Daten für Marketingzwecke unserer Produkte insbesondere zur Verbesserung der Produkte, Weiterentwicklung und internen Bedarfsanalysen, verwendet werden dürfen.

16. Zustimmung zur E-Mail Werbung, Referenzliste

Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im ange­messenen Umfang von uns Werbung und Informationen per E-Mail über unsere Produkte und Angebote sowie anderen Geschäftspartnern zu erhalten. Daten des Kunden verbleiben hierbei bei uns und werden nicht weitergegeben. Dieses Einverständnis kann der Kunde jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen.

17. Bedeutung der Überschriften

Überschriften in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Übersicht und Gliederung. Eine normative Bedeutung kommt ihnen nicht zu. Ebenso wenig dienen sie der Begrenzung und/oder der Ausweitung des Anwendungsbereiches oder der Interpretation dieser Geschäftsbedingungen.

18. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen und/oder zu ergänzen, dass der Beabsichtigte wirtschaftliche Zwecke in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.

19. Rechtswahl, Gerichtsstand

19.1. Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht.

19.2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.

19.3. Zur Entscheidung aller, die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie darauf basierende Verträge, entstehenden Streitigkeiten ist das an unserem jeweiligen Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

20. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.